Autoversicherung
Wer in Deutschland ein Auto besitzt und es sogar über öffentliche Straßen bewegen will, der muss nicht nur dafür eine Fahrerlizenz haben, sondern benötigt auch eine Zulassung für das Auto. Diese erhält er nur, wenn er von einer Autoversicherung eine Deckungskarte vorlegen kann die belegt, dass er zumindest eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Er benötigt also für den Betrieb des Fahrzeuges eine Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung deckt die Risiken ab, die mit dem Betrieb des Fahrzeuges, seiner Insassen und seines Fahrers für andere Verkehrsteilnehmer verbunden sind. Das heißt, dass das Fahrzeug versichert ist und nicht etwa nur der Besitzer des Fahrzeuges. Egal wer der Fahrer ist und welchen Schaden dieser verursacht, die Haftpflichtversicherung tritt für entstandene Kosten bis zur gewählten Obergrenze der Versicherung ein. Nehmen wir beispielsweise den folgenden Fall: Nach Unachtsamkeit einer Autofahrerin muss ein Lastkraftwagen bremsen, kullert die Fahrbahn hinunter und richtet erheblichen Schäden von vielen Mio. Euro an. Der Geschädigte wendet sich an die Versicherung des Unfallverursachenden Autos. Würde eine solche nicht bestehen, dann könnte man der Schaden nicht abdecken. Damit ist der Besitzer des LKWs aus dem Schneider, der Autofahrerin droht aber noch, dass die Haftpflichtversicherung bei ihr Regress nimmt, falls Vorsätzlichkeit oder sehr grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Während eine Haftpflichtversicherung also die Schäden bei anderen Verkehrsteilnehmern abdeckt, kann man mit Hilfe einer Kaskoversicherung Schäden beim eigenen Fahrzeug versichern. Man unterscheidet hier die Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung. Die relativ teure Vollkasko-Versicherung deckt alle Schäden ab, die auf das versicherte Fahrzeug fallen könnten. Wird also das Fahrzeug bei einem Unfall durch ein Fehlverhalten des Fahrers ganz oder teilweise beschädigt, dann ersetzt die Vollkaskoversicherung diesen Schaden. Es gibt hier noch die Variante, dass ein Selbstbehalt vereinbart ist, der pro Schadenfalls vom Versicherungsnehmer zu tragen ist. Die Teilkaskoversicherung, die es mit und ohne Selbstbehalt gibt, deckt nur ganz bestimmte, relativ eng begrenzte Schäden am Fahrzeug ab. Hierzu zählen im Regelfall Diebstahl und Vandalismus, aber auch häufige Schäden wie Wildunfälle und zerstörte oder beschädigte Scheiben des Fahrzeuges. Die genaue Liste der Schäden der Teilkasko wird allerdings von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich ausgestaltet.